Allgemeine Geschäftsbedinungen von imSalon Verlags GmbH für jokira.de in der Fassung vom 01.12.2015

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die imSalon Verlags GmbH (wir), mit Sitz in Wien im Rahmen ihrer Jobbörse jokira.de mit ihren jeweiligen Auftraggebern abschließt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Wir sind ein Unternehmen, das unseren Auftraggebern unter anderem über das Internet einen Service zur Personalbeschaffung gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung stellt.
(2) Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgende Leistungen an:
a) die Darstellung von Stellen (Stellenanzeigen) im Internet auf unseren Internetseiten;
b) die Zugriffsmöglichkeit auf unsere Bewerberdatenbank;
c) die Darstellung von Stellenanzeigen nach Ziffer a) kombiniert mit der Zugriffsmöglichkeit auf unsere Bewerberdatenbank nach Ziffer b).
(3) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit weitere Dienste (Bannerwerbeanzeigen, Profile, Logos, Links, technische Lösungen etc.) gemäß gesonderter Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen.

§ 3 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen von Auftraggebern sind die eigentlichen Angebote im Rechtssinn. Der Vertrag zwischen imSalon Verlags GmbH und dem Auftraggeber kommt erst dann zustande, wenn imSalon Verlags GmbH den Auftrag schriftlich oder durch E-Mail bestätigt oder die konkludente/stillschweigende Annahme des Auftrags erfolgt, indem dieser von uns ausgeführt wird.

§ 4 Pflichten der imSalon Verlags GmbH

(1) Wir sind gegenüber unseren Auftraggebern verpflichtet, während der Vertragslaufzeit dem jeweiligen Auftraggeber die Möglichkeit zu eröffnen, die vertraglich bestimmte Anzahl von Stellenanzeigen auf unseren Internetseiten darzustellen und/oder, soweit beauftragt, Inhalte des jeweiligen Auftraggebers selbst auf unseren Internetseiten darzustellen und/oder, soweit beauftragt, die Zugriffsmöglichkeit für die Bewerberdatenbank zu erteilen.
(2) Bei von uns dargestellten Inhalten, sind wir auf schriftliche Anforderung bereit, Änderungen während des beauftragten Darstellungszeitraums vorzunehmen, sofern dies sowohl technisch als auch inhaltlich möglich und zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige dergestalt berühren, dass dadurch nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

§ 5 Linking / Framing

(1) Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn andere Internet-Anbieter auf unsere Homepage einen Hyperlink setzen, wenn sie uns vorher kurz darüber informieren und wir der Setzung des Hyperlinks zustimmen.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten dargestellten Stellenanzeigen durch andere Internet-Anbieter jeweils unautorisiert kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden.
(3) Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen und Zumutbaren die nicht autorisierte Darstellung von Inhalten unserer Website durch Dritte zu unterbinden. Der Auftraggeber erteilt uns für ein derartiges Vorgehen bereits jetzt seine Zustimmung und nimmt zur Kenntnis dass er aufgrund unautorisierter Handlungen Dritter keine Ansprüche gegen uns herleiten kann.
(4) Wir übernehmen für die in unserer Website enthaltenen Hyperlinks zu anderen Websites keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte, insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Website, auf welche verwiesen wurde.

§ 6 Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Stellenanzeigen. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeigen liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft -und/oder -hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder -durch Rechnerausfall bei einem Internet-Zugangs-Provider oder bei einem Online-Dienst oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Inhalte, die auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste zwischengespeichert sind oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers (also jenem Server, auf welchem die Website jokira.de gehostet wird), der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) Werden in einem durch uns zu vertretenden Fall die Stellenanzeigen über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht oder nur mangelhaft dargestellt (siehe Abs 2 letzter Fall), so hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls. Eine mangelhafte Wiedergabe liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Darstellung der Stellenanzeige nur unerhebliche Fehler aufweist. Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeigen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde.
(4) Bei der Bewerberdatenbank stellen wir dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit zum Zugriff zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in der Bewerberdatenbank von den Stellensuchenden angegeben Daten und/oder dass der Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt.
(5) Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Verfügbarkeit der Daten in der Bewerberdatenbank. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,fehlerfreie Software zu erstellen. Dem Auftraggeber ist außerdem bekannt, dass die gewünschten Daten möglicherweise nicht immer bzw. ggf. überhaupt
nicht verfügbar sind. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
(6) § 6 Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Leistungen nach § 2 Abs. 3 dieser AGB.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit seiner in den Stellenanzeigen gemachten Angaben. Er verpflichtet sich, mit den Inhalten der Anzeige nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.
(2) Lässt der Auftraggeber seine Stellen-und/oder Franchiseanzeigen durch Dritte erstellen, ist er verantwortlich für die vollständige Anlieferung geeigneter Anzeigemittel. Dies hat bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Für Verzögerungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers haben, sind wir nicht haftbar.
(3) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die dargestellte Stellenanzeige unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen, wobei die Rügefrist mit der Veröffentlichung der Anzeige beginnt. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 8 Rechte der imSalon Verlags GmbH

Wir haben das Recht, Stellenanzeigen oder sonstige Anzeigen ohne Begründung nicht zu veröffentlichen und/oder ohne vorherige Information des Auftraggebers von unseren Internetseiten zu entfernen. Wir werden von diesem Recht insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Darstellung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Weiters behalten wir uns das Recht vor, die Zugriffsmöglichkeit auf unsere Bewerberdatenbank ohne Begründung nicht einzuräumen.

§ 9 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an uns vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung für die jeweilige Leistung nach § 2 Abs. 2 Ziffer a) -c) und Abs. 3 AGB eine Vergütung, die sich aus der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste ergibt.
(2) Die Rechnung wird von uns nach Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar und wird in 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
(3) Bei Verträgen mit abweichendem Abrechnungsmodus wird die Gesamtsumme allerdings spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit fällig.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, den Auftraggeber kostenpflichtig (auch per Rechtsanwalt) zu mahnen und ihm nach Ablauf einer Frist von drei Tagen die Zugänge zu den Datenbanken zu sperren und weitere sonstige Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzubehalten.
(5) Sämtliche Preisangaben sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 10 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wird.

§ 11 Verantwortlichkeit für die Inhalte der Anzeigen, Marken-und Urheberrechte

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der auf unseren Internetseiten durch den Auftraggeber dargestellten Anzeigen sowie der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text-und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftraggeber sichert insbesondere zu, dass er für etwaige in seiner Anzeige dargestellten Marken bzw Photos und sonstige geschützte Werke sämtliche für die Darstellung erforderlichen Nutzungsrechte hat und dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat,um festzustellen, dass Verletzungen von Rechten dritter Personen durch den Anzeigeninhalt nicht entstehen können. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeigen zu überprüfen. Der Auftraggeber verpflichet sich, uns bezüglich der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte schad-und klaglos zu halten.
(2) Wir weisen darauf hin, dass trotz der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber diesem keine Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten an den Stellenanzeigen übertragen werden, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Sofern die von uns dargestellte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. durch vom Auftraggeber beauftrage Dritte erstellt wurde, räumt uns der Auftraggeber hiermit für die Dauer des Vertragsverhältnisses das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeigen in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeigen stehen, einschließlich dem Recht der Veränderung. Sofern die von uns dargestellte Stellenanzeige
von einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten erstellt wurde, sichert der Auftraggeber zu, dass er sich von dem Dritten für die Dauer dieser Vertragsbeziehung das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Veränderung hat übertragen lassen.
(3) Aufgrund des uns eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechts sind wir insbesondere auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das ausschließliche Nutzungsrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

§ 12 Beginn der Darstellung

(1) Der Beginn der Darstellung der Stellen-, Franchise-und/oder sonstigen Anzeigen sowie die Erteilung der Zugriffsmöglichkeit auf die Bewerberdatenbank erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so bestimmen wir den Zeitpunkt der Darstellung bzw der Zugriffserteilung nach billigem Ermessen.
(3) Verzögerungen, die infolge des Inhaltes des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind nicht durch uns zu vertreten.

§ 13 Nutzung der Bewerberdatenbank

(1) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank wird dem Auftraggeber als einzelne Lizenz ermöglicht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen eventuellen Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank ist, sofern der Auftraggeber eine natürliche Person ist für jeden erteilten Zugangscode dem Auftraggeber selbst, andernfalls jeweils nur einer natürlichen Person, die von dem Auftraggeber zu benennen ist, erlaubt.
(3) Die Nutzung der Bewerberdatenbank ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist dem Auftraggeber, sofern nicht gesondert vereinbart, untersagt. Die Setzung von Hyperlinks ist dem Auftraggeber nach § 5 Abs 1 mit unserer Zustimmung gestattet.
(4) Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns unter anderem, auch ohne vorherige Abmahnung, Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

§ 14 Haftung

Jeglicher Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden (= Preis der Stellenanzeige) beschränkt. Für sonstige wie immer geartete Folgeschäden, insbesondere für Gewinnverlust, für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, etc., besteht keinerlei Schadenersatzpflicht.

§ 15 Rücksendung von Vorlagen

Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers, die binnen 2 Wochen nach Übermittlung zu erfolgen hat, an diesen zurückzusenden.

§ 16 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen
a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden, bzw. werden.
(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

§ 17 Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten. Es werden dabei die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechtes beachtet.
(3) Der Auftraggeber greift mit dem Dienst unmittelbar auf die Bewerberdaten zu. Er wird dabei die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechtes beachten.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Wien/ Österreich.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich, so gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten als Gerichtsstand das für Handelssachen wertmäßig zuständige Gericht in Wien, als vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht von Österreich unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.

imSalon Verlags GmbH, Rilkeplatz 1/31, 1040 Wien, FN422625h, HG Wien, DVR 3000181
www.jokira.com